
| ISIN | FER Branchengruppe 1 | FER Branchengruppe 4 | FER-eKGV |
|---|---|---|---|
| GB0009895292 | Gesundheitswesen | Pharmazeutika/Produkte | KGV-A < 10 |
| Mitarbeiter | Marktkap. in Mio. EUR | Währung | Global Compact Mitglied |
|---|---|---|---|
| 62.700 | 54.942,110 | GBP | NEIN |
| Branchen | Umsatz |
|---|---|
| Pharmazeutika | 100.00% |
Im Juni 2010 konnte endlich eine Einigung in dem seit dem Jahr 2002 laufenden Streit um das Krebsmedikament Zoladex erzielt werden. Die Kanzlei Hagens Berman Sobol Shapiro beschuldigte AstraZeneca PLC damit, dass der Konzern den Großhandelspreis des Krebsmedikaments künstlich nach oben getrieben hätte, da dieser als Richtwert zur Abrechnung beinahe aller US-amerikanischen Arzneimittel dienen soll. AstraZeneca behauptete, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Allerdings wolle man sich endlich wieder auf die Konzerngeschäfte konzentrieren und stimme einer Einigung zu. Diese Einigung sollte in Form einer Sammelklage von rund 103 Millionen US-Dollar getroffen werden.
Im Juli 2010 wurde gegen AstraZeneca eine Strafzahlung von 52,5 Millionen Euro aufgrund Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung verhängt. Der Konzern wollte verhindern, dass nachahmende Mittel des konzerneigenen Medikaments Losec von Generikaproduzenten auf dem Markt gebracht werden. Aufgrund dessen nutzte AstraZeneca seine beherrschende Marktstellung und das Patentsystem aus, um die Einführung dieser Generika zu verhindern bzw. zu verzögern. Außerdem soll der Konzern bei Patentämtern verschiedener Länder mit Absicht irreführende Angaben gemacht haben, da AstraZeneca durch die Gewinnung eines zusätzlichen Schutzzertifikats eine Patentverlängerung erzielen wollte.
Im Jahr 2001 kam Nexium, ein Mittel gegen Magengeschwüre und Sodbrennen, auf den Markt. Zeitgleich lief der Patentschutz des Vorgängerproduktes Prilosec aus, mit dem der Konzern weltweit sechs Milliarden US-Dollar Umsatz machte. Es wurden die Dosierungen und Inhaltsstoffe von Nexium nur geringfügig verändert, jedoch als weitaus hochwertigeres Produkt vermarktet. Nexium wurde ein voller Erfolg, nicht zuletzt deshalb, weil scheinbar (nach Informationen von NGOs) viele Ärzte bestochen wurden. In Deutschland wird behauptet, dass der Pharmakonzern 30.000 Ärzte bezahle, damit Nexium verschrieben werde.
Der Pharmakonzern kündigte an, bis Herbst 2009 über hundert Arbeitsplätze in Deutschland zu streichen, da aufgrund immer größer werdender Konkurrenz von Generika Sparmaßnahmen ergriffen werden müssen.AstraZeneca führte Ende 2008 einen Patentstreit mit dem Generikahersteller Teva Pharmaceutical, wobei AstraZeneca dem Unternehmen vorwarf, seine Patente auf das Asthma-Medikament Pulmicort verletzt zu haben. Mit dem Teva-Konkurrenten Par Pharmaceutical hat AstraZeneca nun ein Abkommen geschlossen, wonach dieser eine Nachahmungsversion des Medikaments in den USA vertreiben darf. Außerdem wurde die Einigung getroffen, dass Teva Pharmaceutical ab Dezember 2009 eine generische Variante von Pulmicort unter einer exklusiven Lizenz von AstraZeneca vertreiben könne. Im Gegenzug soll AstraZeneca Lizenzgebühren erhalten, über deren Höhe allerdings keine konkreten Angaben gemacht wurden.
Im Oktober 2009 wurde bekannt, dass die EU-Kommission mehrere Pharmakonzerne aufgrund Verdachts auf Kartellabsprachen kontrollieren möchte, da diese ihre dominierende Marktposition auf Kosten der Wettbewerber sowie Konsumenten missbrauchen sollen. Dies würde einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht bedeuten. Die Namen der Pharmakonzerne wurden jedoch nicht genannt. Allerdings wurde betont, dass die Unternehmen Merck KGaA, Bayer AG, GlaxoSmithKline, Roche AG und AstraZeneca plc nicht von der EU-Kommission überprüft wurden.
AstraZeneca PLC konnte sich Ende Juni 2010 im Patentstreit um das Konzerneigene Medikament Crestor, welches zur Cholesterin-Senkung eingesetzt wird, durchsetzen. Der Konzern hatte im Vorfeld aufgrund Patentrechtsverletzungen mehrere Generikaproduzenten geklagt, da das Patent für dieses Medikament erst im Jahr 2016 abläuft. Diese Generikaproduzenten, beispielsweise Mylan Inc und Apotex Inc, beantragten eine Zulassung für die Herstellung von nachahmende Produkte von Crestor bei US-amerikanischen Behörden. Es wurde aber gerichtlich für AstraZeneca entschieden, womit nun auch die Generikahersteller aufgrund Verletzung des Patentrechts zur Verantwortung gezogen werden können.